Trauung

Altar der Herrenhäuser Kirche

Da war dieser Blick ...

... dann ein Gefühl, dann das Vertrauen… es ist Liebe

Sie wollen Ihre Geschichte der Liebe in der Herrenhäuser Kirche feiern? Das ist schön!
Bei jeder kirchlichen Trauung in einer evangelischen Kirche steht die Segnung des Brautpaares im Mittelpunkt des Gottesdienstes. Daneben steht das Bekenntnis zueinander vor Gott und der Gemeinde. Es wird die Bitte um Beistand, um Unterstützung und um Hilfe laut – eine Bitte, die sich an Gott wendet und an die Menschen, die Sie begleiten. Vor allen Dingen wird die Freude und der Dank Raum finden: Freude über eine Liebe, Dank für die Fundsache „Liebe“ inmitten des ganz alltäglichen Lebens.

Bevor Sie nun IHREN kirchlichen Traugottesdienst planen, möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen geben für die Vorbereitungen Ihres Festes.

  • Anmeldung der Trauung
    Wir bitten Sie, ihre kirchliche Trauung im Gemeindebüro anzumelden. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Kirchengliedschaft von mindestens einer/m der Brautleute und die vollzogene standesamtliche Trauung. Bitte füllen Sie sorgfältig das Formblatt aus, unterschreiben es und geben es beim uns im Gemeindebüro ab.
  • Termin und Pastor/in
    Bitte informieren Sie sich durch einen Telefonanruf im Gemeindebüro, ob der von Ihnen geplante Termin in der Herrenhäuser Kirche frei ist. Anschließend wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
    Falls Sie außerhalb der Kirchengemeinde Herrenhausen-Leinhausen wohnen sollten, nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Pfarramt auf und fragen Sie nach, ob Ihr Pastor bzw. Ihre Pastorin Sie begleitet und die Trauung in der Herrenhäuser Kirche vollzieht.
    Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin!
  • Kosten
    Brautpaare, die außerhalb der Emmaus-Kirchengemeinde bzw. deren Eltern auch nicht innerhalb dieser Gemeinde wohnen, entrichten eine Aufwandsentschädigung für die Nutzung der Kirche von 250 Euro. Für alle Gemeindeglieder der Emmaus-Kirchengemeinde ist die Trauung kostenfrei.
  • Dimissoriale
    Wenn Sie in einer anderen als Ihrer Wohnortgemeinde heiraten, brauchen Sie eine Mitgliedsbescheinigung Ihres Pfarramtes und die damit verbundene Genehmigung (Dimissoriale), dass Sie außerhalb heiraten. Wenden Sie sich einfach an Ihre Ortsgemeinde und fragen Sie dort nach. Ein schriftliches Dimissoriale soll bei dem Gespräch mit dem Pastor/der Pastorin mitgebracht werden.
  • Fotos und Filme
    Innerhalb des Gottesdienstes ist es einer Person gestattet, dezent Fotos zu machen. Dies ist vorher mit dem zuständigen Pastoren abzusprechen. Eine fest installierte Videokamera (ohne Kameramann) kann eingesetzt werden. Während der Gebete und Segnungen sollte Ruhe gehalten werden. Selbstverständlich wird erwartet, dass auch der Fotograf ein würdiges Verhalten an den Tag legt, der Würde des Festtages entsprechend.
  • Blumenschmuck
    Der Blumenschmuck des Altares wird traditioneller Weise vom Brautpaar gestellt. Er verbleibt nach der Trauung als Gabe auf dem Altar. Für die genaue Gestaltung (nur Schnittblumen, keine Töpfe mit Blumenerde) und auch sonstige Veränderungen des Altares mit Kerzen etc. sprechen Sie bitte vorher mit der Küsterin. Klären Sie mit der Küsterin auch die Zulieferung des Blumenschmuckes und anderer Schmuckgaben (z.B. an den Bankreihen). Wenn Sie selbst keinen Blumenschmuck stellen, bleibt der Altar ungeschmückt.
  • Das Blumenstreuen ist innerhalb des Kirchengebäudes nur im Vorraum und im Turm möglich. Innerhalb des eigentlichen Kirchenschiffes ist das Blumenstreuen nicht gestattet, ebenso wie das Werfen von Reis und Konfetti.
  • Finden an einem Tag mehrere Trauungen statt, ist es möglich, dass die Paare untereinander Kontakt aufnehmen und sich den Blumenschmuck, bzw. die Kosten dafür teilen. Bitte kreuzen Sie bei der Anmeldung an, ob wir zu diesem Zweck Ihre Adresse weitergeben dürfen.
  • Musik und Lieder
    Als Vorbereitung auf Ihr Fest ist es schön, wenn Sie sich gemeinsam Lieder für die Trauung aussuchen und Ihre Wahl mit dem Pastor, der Pastorin besprechen.
    • Für den Einzug und zum Auszug wird festliche Orgelmusik erklingen. Der Organist/die Organistin sucht die Stücke dazu gern mit Ihnen gemeinsam aus. Gerade zum Einzug und Auszug empfehlen wir sehr die Orgelmusik. Sie ist in diesem Zusammenhang einfach festlicher und stimmungsvoller als andere Musik. Dazu betont sie den gottesdienstlichen Charakter der kirchlichen Trauung.
    • Es können Instrumentalisten, Sänger oder Chöre an der Trauung beteiligt werden. Auch dieses ist bitte unbedingt vorher mit dem Kirchenmusiker abzustimmen.
    • Die Kirchengemeinde stellt den Organisten. Ihre Trauung ist „live“, darum sollte auch die Musik „live“ sein. Jedwede Musik vom Band oder anderen Tonträgern ist nicht gestattet, auch nicht zur Begleitung eines Live-Musikers.
  • Äußere Form und inhaltliche Prägung des Traugottesdienstes
    Die inhaltliche Gestaltung des Gottesdienstes ist mit dem Pastor/der Pastorin abzusprechen. Der Trauspruch aus der Bibel kann zusammen mit dem Pastor/mit der Pastorin gesucht werden, jedoch ist es auch eine gute und schöne Übung, dieses im Vorfeld vorzubereiten. Der Trauspruch ist elementar wichtig für die Predigt, die zu Ihrer Trauung gehalten werden wird. Sie sollten sich gemeinsam für einen Vers aus der Bibel entscheiden, den Sie selbst als Leitspruch für Ihre Ehegemeinschaft verstehen.
  • Geläut 
    Fünf Minuten vor Beginn der Trauung wird der Traugottesdienst eingeläutet.
  • Kollekte
    Der Kollektenzweck bei kirchlichen Trauungen dient der baulichen Erhaltung der Herrenhäuser Kirche und deren Einrichtung. Die Kollekte wird am Ausgang erbeten. Sie können aber auch einen besonderen Kollektenzweck vorschlagen, den sie mit dem Pastor/der Pastorin absprechen.
  • Liederzettel
    Wenn Sie einen besonderen Liederzettel / Gottesdienstbegleiter für Ihre Trauung haben möchten, können Sie dies gern absprechen – jedoch bitten wir Sie, dies entsprechend ihrer Vorstellungen selbst zu gestalten.
  • Beteiligung am Gottesdienst
    Es ist möglich, bei den angegebenen Lesungen und Fürbitten Freunde und Familienangehörige zu beteiligen. Bitte erkundigen Sie sich bei ihren Hochzeitsgästen, wer dazu Lust hätte.

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Zugleich bringen die Brautleute vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und versprechen. Das gilt gleichermaßen für gleichgeschlechtliche Paare.

Ja, mit Gottes Hilfe!

Die Eheschließung auf dem Standesamt ist Voraussetzung zur Trauung. Eine evangelische Trauung setzt voraus, dass mindestens eine Person einer christlichen Kirche angehört.
Das Formular zur Anmeldung einer Kirchlichen Trauung halten wir hier für Sie bereit.

In einem Traugespräch werden alle inhaltlichen und praktischen Fragen umfassend erörtert. 

Gern gestalten wir für Sie auch einen Gottesdienst aus Anlass eines Ehejubiläums. Bitte melden Sie sich rechtzeitig beim Pfarramt.

Pastorin Annette Charbonnier

Pastor Olaf Koeritz
Tel.: 0511 793115

Pastor Gerd Peter
Tel.: 0172 3859573

Gemeindesekretärin Sigrid Reneberg
Tel.: 0511 793242

Kirchenmusikdirektor Harald Röhrig

Küsterin Bettina Bähre

Küster Henning Gerlach